Steuern
Steuern und VAE — Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland
Deutsche Unternehmer in Dubai müssen sich mit dem Thema Steuern auseinandersetzen, können aber auf ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten vertrauen. Unter einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) versteht man ein Abkommen zwischen zwei Staaten, das regelt, inwieweit die beiden Länder gegenseitige Investitionen mit Steuern belegen dürfen. Auf Amtsdeutsch ist die genaue Bezeichnung „Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung" aussagekräftiger, denn ein DBA soll natürliche und juristische Personen davon freistellen, dass im Inland und im Ausland ein- und dieselbe Investition doppelt besteuert wird. Deutschland hat mit über 100 Staaten ein DBA abgeschlossen.
Mit den VAE besteht seit 1996 ein DBA. Beide Länder einigten sich am 30. Dezember darauf, das Abkommen zu erneuern. Da in den VAE weder Steuern auf Einkommen noch Körperschaftsteuern erhoben werden, ist ein DBA insbesondere für Investoren aus den VAE wichtig, die in deutsche Unternehmen investieren.
Der vielleicht größte Staatsfonds der Welt
Insbesondere die Staatsfonds, also die staatlichen Investitionsgesellschaften der Golf-Emirate, sind an einer klaren Regelung interessiert. Die Abu Dhabi Investment Authority (ADIA), angeblich mit 900 Milliarden Dollar Kapital der größte Staatsfonds der Welt, ist an der Deutsche Bank AG und an Daimler beteiligt. Vollständig befreien wollte das Bundesfinanzministerium die VAE von Steuern jedoch nicht. „Keine Steuerprivilegien für Staatsfonds", lautet der Standpunkt der Bundesregierung in Berlin.
Gute Steuerkonditionen in Dubai
Das DBA ist aber auch für deutsche Manager wichtig, die in Dubai oder allgemein in den Emiraten investieren. Demnächst könnte nämlich Steuern auf Einkommen in den VAE erhoben werden. Als Unternehmensstandort bietet Dubai in Sachen Steuern viele Vorteile. Anders als Deutschland oder andere Staaten wird in Dubai keine Körperschaftssteuer erhoben. Dabei gibt es nur eine kleine Ausnahme, die die Öl produzierenden Firmen und die Filialen von ausländischen Banken betrifft. Darüber hinaus muss man in Dubai auch keine personengebundenen Steuern zahlen. Der Grund hierfür ist, dass direkte Besteuerung in der VAE keine Tradition hat. Es sieht so aus, als würden Dubai und die anderen Emirate dies auch in der näheren Zukunft nicht einführen.
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